Wegfall des Nebenkostenprivilegs: Auswirkungen und Tipps

Ab dem 01. Juli 2024 dürfen die Gebühren für Kabelfernsehanschlüsse nicht mehr pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet werden, was als „Wegfall des Nebenkostenprivilegs“ bekannt ist. Eine Kündigung des Kabelanschlusses ist nicht erforderlich, da die Umlage der Kabel-TV-Gebühren automatisch endet. Betroffene Kunden haben jedoch bereits jetzt die Möglichkeit, sich für einen Wechsel ihres Fernsehanbieters zu entscheiden.

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Wissen Sie nicht, wie Sie mit dem Nebenkostenprivileg umgehen sollen? Jetzt ist die richtige Zeit, um sie zu informieren. Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zu diesem Thema zur Verfügung und zeigen Ihnen passende Handlungsstrategien. Um diese Beratung in Anspruch zu nehmen, vereinbaren Sie bitte unkompliziert einen Beratungstermin mit uns.

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